schützt ihn!



Um es vorweg deutlich zu machen: Durch das Tragen eines Fahrradschutzhelmes wird ein Unfall natürlich nicht verhindert, aber die durch Tragen des Helmes gewährleistete Schutzwirkung gegen gefährliche Kopfverletzungen ist unbestreitbar.



Es gibt zwar in Deutschland noch keine gesetzliche
Helmpflicht für Radfahrer, doch der Kopf ist bei einem
Unfall das gefährdetste Körperteil.

Immerhin erleiden über 80% der Radfahrer bei
Unfällen eine Kopfverletzung.

Die Fahrradschutzhelme sind mittlerweile technisch ausgereift und komfortabel zu tragen. Für Fahranfänger, - meistens sind das Kinder -, hat sich dieser Schutz besonders bewährt. Gerade Kinder tragen bei Stürzen oftmals schwere Kopfverletzungen davon.

Schutzwirkung der Helmtypen

unterschiedliche Arten

Helmkonstruktion

Hierauf sollte man beim Helmkauf achten


CE-Kennzeichen

Der Helm muss mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Einschlägige Hinweise in den Gebrauchsanweisungen müssen bei jedem Helm vorhanden sein und sollten genau beachtet werden (vgl. Fahrradhelme - Kennzeichnung und Benutzung).



Gerade unter diesem Aspekt ist die Zahl der schutzhelmtragenden Fahrradfahrer in Deutschland viel zu gering. Über alle Altersgruppen hinweg trugen 2001 insgesamt
5% einen Helm. Bei den Kindern bis 10 Jahre lag die Quote mit 40% erheblich niedriger als im Vorjahr.


Durch Unfall beschädigter Helm

Tipps

Nach einem stärkeren Aufschlag sollte der Helm ausgewechselt werden.

Der Fahrradhelm ist nicht nur für die Sicherheit wichtig, er schützt auch hervorragend vor Kälte und Nässe

Bitte beachten Sie:



Nach ca. 6 Jahren sollten Sie Ihren Helm austauschen. Sonne, häufige Benutzung und Temperaturschwankungen sind Gründe für die immer geringere Festigkeit des Kunststoffs.